| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGS
Mit der Anmeldung bietet der/die Teilnehmer/in „PrInterNet-Reisen“ von PrInterNet den Abschluss eines Reisevertrags (soweit es nicht um die Vermittlung fremder Leistungen geht) verbindlich an. Gegenstand des Reisevertrages sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen des Prospektes, diese Reisebedingungen und die schriftliche Reisebestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Bei den von PrInterNet-Reisen vermittelten Drittleistungen (Flugtickets, Hotelarrangements) gelten die allgemeinen Vertragsbedingungen des LeistungsträgersCommon. PrInterNet-Reisen ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und Sie können sich daher nicht auf die vorliegenden Vertrags- und Reisebedingungen berufen.
ZAHLUNG
Eine Anzahlung von 20 % der Reisekosten wird mit der Anmeldung fällig, spätestens jedoch, nachdem Sie die Anmeldebestätigung von PrInterNet-Reisen erhalten haben. Erfolgt die Überweisung der Anzahlungssumme nicht auf das angegebene Konto in den nächsten 10 Tagen, so geht die PrInterNet-Reisen davon aus, dass die Anmeldung hinfällig ist und storniert die vorläufige Reservierung. Der Restbetrag (Differenz zwischen Anzahlung und Reisepreis) ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Die Zustellung der Reiseunterlagen erfolgt erst nach Zahlungseingang.
LEISTUNGEN, LEISTUNGS - UND PREISÄNDERUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Veranstaltungsprogramm unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und nicht wider Treu und Glauben von PrInterNet-Reisen herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen und Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtinhalt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wenn die in den PrInterNet-Reiseangeboten angegebenen Preise aus wichtigen unvorhersehbaren Gründen wie Preiserhöhung von Transportunternehmen, neu eingeführte oder staatlich erhöhte Abgaben oder Gebühren, Wechselkursänderungen, staatlich verfügte Preiserhöhungen etc. ändern, kann PrInterNet-Reisen den ausgeschriebenen Reisepreis anpassen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des bestätigten Reisepreises wird der Teilnehmer umgehend Informiert. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Irrtümern bleibt vorbehalten.
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RÜCKTRITT DURCH DEN TEILNEHMER , UMBUCHUNG, ERSATZPERSON
Aus wichtigen Gründen können Sie von der Reise zurücktreten. Maßgebend ist der Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. PrInterNet-Reisen kann für Stornierung und Änderungen (Namensänderungen, Änderungen des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft) eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro pro Person erheben. Hinzu kommen Annullierungskosten bereits gebuchter Drittleistungen wie Flugticket, Hotelreservation etc. Treten Sie weniger als 60 Tage vor Abreise von der Reise zurück, so erhebt PrInterNet-Reisen zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr die folgenden Kosten in Prozenten der Reisekosten:
60 – 45 Tage vor Abreise . . . . . . . . . . . 40 %
44 – 30 Tage vor Abreise . . . . . . . . . . . 50 %
29 – 20 Tage vor Abreise . . . . . . . . . . . 75 %
19 – 0 Tage vor Abreise . . . . . . . . . . 100 %
Vorbehalten bleiben abweichende Rücktrittsbestimmungen von Leistungsträgern, welche z. B. bei Charterflügen ab namentlicher Buchung des Fluges 100 % betragen können. Maßgebend für die Berechnung der Stornokosten ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Erklärung bei PrInterNet-Reisen. Bis zum Reise- oder Veranstaltungsbeginn kann der Teilnehmer sich bei der Durchführung von einem Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des TeilnehmersCommon.
REISERÜCKTRITTSVERSICERUNG, REISE - UND REISEGEPÄCKVERSICHERUNG
Eine Reiserücktrittsversicherung wird dringend empfohlen. Der Abschluss dieser Versicherung sowie eine allfällige zusätzliche Reise- und Reisegepäckversicherung ist Sache des TeilnehmersCommon.
RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN VERANSTALTER
PrInterNet-Reisen führt die Reisen grundsätzlich durch, sobald die für die entsprechende Reise vorgesehene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter die Reise absagen oder Ihnen eine Umbuchung vorschlagen. Die Teilnehmer werden rechtzeitig informiert und erhalten die Anzahlung oder den eingezahlten Reisepreis ohne jeden Abzug zurückerstattet. PrInterNet-Reisen kann eine Reise aus Sicherheitsgründen oder anderen zwingenden Umständen wie z.B. höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks etc. absagen. Falls einer dieser Gründe eingetreten ist, werden die Teilnehmer so rasch wie möglich informiert. |
HAFTUNG DES VERANSTALTERS , HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
PrInterNet-Reisen haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht, insbesondere für:
– die gewissenhafte Reisevorbereitung – die sorgfältige Auswahl und Überwachung von Leistungsträgern
– die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
– das ordnungsgemäße Erbringen der vereinbarten Reiseleistungen.
Die Haftung von PrInterNet-Reisen ist unabhängig vom Rechtsgrund auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
BESONDERES RISIKO
An fakultativen Reiseleistungen bzw. Veranstaltungen, die mit besonderen Risiken und Gefahren verbunden sind. wie z.B. Ausflüge, Konzert- und Marktbesuchen, sportliche Betätigung u.ä. nimmt der Teilnehmer auf eigene Gefahr teil.
MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, über Beanstandungen unverzüglich die örtliche Reiseleitung bzw. den Veranstalter zu informieren. Kommt der Teilnehmer diesen Verpflichtungen durch eigenes Verschulden nicht nach, so steht ihm ein Anspruch auf Minderung des Reisepreises nicht zu.
IMPFUNGEN, PASS - UND VISA VORSCHRIFTEN
Sie erhalten von PrInterNet-Reisen gemäss Ihrer gebuchten Reise allgemeine Informationen sowie Hinweise in Bezug auf die Pass- und Visavorschriften sowie allfällige gesundheitspolizeiliche Bestimmungen, die Sie bei der Einreise in das von Ihnen gewählte Reiseland berücksichtigen müssen. Sie sind für die Einhaltung der Vorschriften sowie für die Mitführung der zur Einreise berechtigenden Dokumente selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten.
SCHADENERSATZANSPRÜCHE, VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nichtvertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende schriftlich beim Veranstalter PrInterNet-Reisen zu erheben. Schadenersatzforderungen gegen PrInterNet-Reisen, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende der gebuchten Reise folgenden Tag.
GERICHTSSTAND
Im Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und PrInterNet-Reisen ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters in CH-8617 Mönchaltorf/Schweiz. |